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minijobrente

In Deutschland gibt es zurzeit über 6,9 Millionen sogenannte Minijobber - davon ist etwa die Hälfte dauerhaft beschäftigt. Dies meist Frauen.

Diese 400-Euro-Kräfte haben jetzt die Möglichkeit, eine betriebliche Altersversorgung (bAV) aufzubauen. Ihr geringfügiges Beschäftigungsverhältnis wird dabei nicht angetastet.
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Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmässig im Monat 400 Euro nicht überschreitet, wobei mehrere geringfügige Beschäftigungen zusammengerechnet werden. Minijobber sind von der Sozialversicherungspflicht befreit. Der Arbeitgeber entrichtet pauschal 30% Sozialversicherungsbeiträge und Steuern für die geringfügig Beschäftigten. 

Aufgrund des geringen Arbeitgeberbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung, ergibt sich derzeit unter bestimmten Voraussetzungen bei einer 400-Euro-Kraft ein gesetzlicher monatlicher Rentenanspruch von   3,19 Euro pro Arbeitsjahr.

Somit besteht ein dringender Bedarf nach einer zusätzlichen Form der Altersversorgung.

Hier bietet die minijobrente eine attraktive Lösung: Gegen eine fest definierte Mehrarbeit von einigen Stunden im Monat gewährt der Arbeitgeber dem Minijobber eine betriebliche Altersversorgung (bAV), die in die minijobrente eingezahlt wird    (max. 4% der BBG, z.Zt. 220,- € monatlich). Besonders interessant ist diese bAV für Personen, die später nicht ausschliesslich auf die gesetzliche Rente resultierend aus dem Minijob angewiesen sind.
 

Beispiel: Frau 45 Jahre

Dauer der Versicherung 20 Jahre Erhöhung der Arbeitszeit 10 Stunden pro Monat

  • Einkommen 400,00 € zzgl.
  • Beitrag minijobrente 100,00 €
  • Arbeitszeit neu: 50 Stunden pro Monat

 

  • Rentenanspruch aus gesetzl. Rente 63,80 €
  • Anspruch aus minijobrente ca. 189,00

 

 

Anspruch neu:

mtl. 252,80 €

 

 

 

 

 

 

Die Vorteile der minijobrente für Arbeitnehmer auf einen Blick:

  • Minijobber können eine eigene Altersversorgung aufbauen, die sofort vertraglich unverfallbar ist
  • Der Anspruch kann nicht gepfändet und auf Hartz IV angerechnet werden
  • Bei Arbeitgeberwechsel oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit kann der Vertrag fortgeführt werden

 Die Vorteile der minijobrente für Arbeitgeber auf einen Blick:

  • Durch die Arbeitszeiterweiterung steigt die Produktivität des Minijobbers
  • Keine Pauschalabgaben auf die Beiträge der Betriebsrente
  • Der Minijobrentenbeitrag ist steuerlich als Betriebsausgabenabzug absetzbar
  • Firmeninhaber erfüllen ihre soziale Verantwortung und können engagierte Mitarbeiter besonders fördern

Gerne informieren wir Sie, als Minijobberin und Minijobber, sowie Sie als Arbeitgeber, ausführlich über die Möglichkeiten dieser Form der Betrieblichen Altersvorsorge für Ihre MitarbeiterInnen.

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